Die Ammerländer entschädigt in der Wohngebäudeversicherung Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel – jede dieser Gefahrengruppen ist auch einzeln versicherbar. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Jede dieser Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden.
Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch die genannten Gefahren entstehen: Feuer und verwandte Ereignisse, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Diese Gefahrengruppen lassen sich einzeln absichern. Ausdrücklich nicht abgedeckt sind Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie – und zwar unabhängig davon, ob noch weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel.
Muss ich immer alle Gefahren zusammen versichern?
Nein, jede der Gefahrengruppen – also Feuer und verwandte Ereignisse, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel – kann auch einzeln versichert werden.
Sind Schäden durch Krieg oder innere Unruhen mitversichert?
Nein, Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand sowie durch innere Unruhen sind ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Wie werden Schäden durch Kernenergie behandelt?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022