Beim Wohngebäudeschutz der Ammerländer gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers rund um Abschluss, Widerruf, laufendes Versicherungsverhältnis sowie Anzeige- und Informationspflichten entgegenzunehmen. Er darf außerdem Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss annehmen. Eine Beschränkung dieser Vollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf als Ansprechpartner Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf zudem Versicherungsscheine und Nachträge des Versicherers weitergeben und Zahlungen entgegennehmen, die mit Vermittlung oder Abschluss zusammenhängen. Ist die Zahlungsvollmacht des Vertreters beschränkt, wirkt diese Beschränkung gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kündigung beim Versicherungsvertreter abgeben?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Vertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Muss ich eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich gelten lassen?
Nur, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022