Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer richtet sich die Höhe der Entschädigung danach, ob ein Gebäude zerstört, beschädigt oder eine Sache abhandengekommen ist und ob Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart wurde. Erstattet werden je nach Fall Wiederherstellungskosten, Reparaturkosten samt Wertminderung oder der Wiederbeschaffungspreis, wobei Restwerte angerechnet werden. Der Neuwertanteil wird nur bei fristgerechter Wiederherstellung gezahlt, die Mehrwertsteuer nur unter bestimmten Voraussetzungen, und eine Unterversicherung kürzt die Leistung anteilig.
Neuwertversicherung
Grundlage der Entschädigungsberechnung ist im Versicherungsfall:
- bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes bei Eintritt des Versicherungsfalles (einschließlich der Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten),
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles,
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand bei Eintritt des Versicherungsfalles.
- Restwerte werden angerechnet.
Zeitwertversicherung
In der Zeitwertversicherung ist Grundlage der Entschädigungsberechnung:
- bei zerstörten Gebäuden der Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich deren Wertminderung durch Alter und Abnutzung,
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalles,
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt der Vereinbarung abzüglich deren Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
- Restwerte werden angerechnet.
Entschädigungsberechnung bei gemeinem Wert
Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet, werden versicherte Sachen nur unter Zugrundelegung des erzielbaren Verkaufspreises ohne Grundstücksanteile (gemeiner Wert) entschädigt.
Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts gilt dies entsprechend.
Wiederherstellung und Wiederbeschaffung
In der Gleitenden Neuwertversicherung und der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur unter folgenden Voraussetzungen: Er muss innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellen, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden.
Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung für zerstörte Gebäude, beschädigte Sachen sowie zerstörte oder abhanden gekommene sonstige Sachen abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Die Regelung zur Mehrwertsteuer gilt entsprechend. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen verwendet.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
In der Neu- und Zeitwertversicherung ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mietausfall bzw. Mietwert je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger ist als der Versicherungswert der versicherten Sachen. Dies gilt in der Gleitenden Neuwertversicherung ohne Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts, in der Neu- und Zeitwertversicherung sowie in der Versicherung zum gemeinen Wert.
In diesem Fall wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Formel gekürzt:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Entsprechendes gilt für die Berechnung versicherter Kosten und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Geld man im Schadenfall erhält, hängt davon ab, ob das Gebäude zerstört oder nur beschädigt wurde und ob Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert gilt. Erstattet werden je nach Fall die Wiederherstellungskosten, die Reparaturkosten plus verbleibende Wertminderung oder der Wiederbeschaffungspreis, wobei vorhandene Restwerte abgezogen werden. Den über den Zeitwert hinausgehenden Neuwertanteil gibt es nur, wenn man innerhalb von drei Jahren wieder aufbaut oder wiederbeschafft. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, wird die Leistung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Wie wird die Entschädigung bei einem beschädigten Gebäude berechnet?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch bis zum Versicherungswert (bzw. Zeitwert in der Zeitwertversicherung) bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Bekomme ich den vollen Neuwert auch ohne Wiederaufbau ausgezahlt?
Nein. Den Neuwertanteil, also den Teil über dem Zeitwertschaden, erhält man nur, wenn man innerhalb von drei Jahren nach dem Versicherungsfall sicherstellt, die Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle zu verwenden. Ist das dort rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt eine Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb Deutschlands.
Wird die Mehrwertsteuer im Schadenfall ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat. Das gilt auch für versicherte Kosten und versicherten Mietausfall bzw. Mietwert.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung anteilig gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert. Das gilt auch für versicherte Kosten und den Mietausfall bzw. Mietwert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022