Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude samt Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör und unmittelbar anschließenden Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück abgesichert. Der Text erklärt, was als Gebäude, Bestandteil und Zubehör gilt, welche Grundstückbestandteile wie Carports, Gartenhäuser oder Einfriedungen bis zu bestimmten Grenzen mitversichert sind und welche Sachen wie Photovoltaikanlagen oder elektronische Daten nicht versichert sind.
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und ihrem Gebäudezubehör. Dazu zählen auch unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit sie ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
Definitionen
- Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
- Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
- Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
- Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
- Versicherungsgrundstück ist das Flurstück bzw. sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem oder den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäuden ausschließlich zugehörig ist.
Als Grundstückbestandteile gelten mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden:
- Carports bis 20 qm Grundfläche
- Gartenhäuser bis 20 qm Grundfläche
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken)
- Hof- und Gehwegbefestigungen
- Hundehütten
- Masten- und Freileitungen
- Wege- und Gartenbeleuchtungen
Ausschlüsse
- Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- Nicht versichert sind in das Gebäude nachträglich eingefügte – nicht aber ausgetauschte – Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Wohngebäude samt der fest damit verbundenen Bestandteile, dem zugehörigen Zubehör und der direkt anschließenden Terrasse auf dem Versicherungsgrundstück. Bestimmte Grundstückbestandteile wie Carports oder Gartenhäuser sind nur bis zu festgelegten Größen mitversichert, andere Grundstückbestandteile nur bei ausdrücklicher Einbeziehung. Ausgeschlossen sind unter anderem Photovoltaikanlagen mit Zubehör, bestimmte vom Mieter oder Wohnungseigentümer selbst beschaffte Einbauten sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Häufige Fragen
Sind Carports und Gartenhäuser in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja, Carports und Gartenhäuser gelten als Grundstückbestandteile mitversichert, jeweils bis 20 qm Grundfläche, sofern sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden.
Ist eine Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Nein, Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung sind nicht versichert.
Was zählt als Versicherungsort, wenn sich mehrere Gebäude ein Flurstück teilen?
In diesem Fall gilt als Versicherungsort der Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich dem oder den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäuden zugehörig ist.
Sind selbst eingebaute Sachen eines Mieters versichert?
Nachträglich in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, sind nicht versichert; ausgetauschte Sachen sind davon ausgenommen. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung muss der Versicherungsnehmer nachweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022