Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer bestimmt der Versicherungswert, wie eine Entschädigung berechnet wird – vereinbaren lassen sich Gleitender Neuwert, Neuwert, Zeitwert oder Gemeiner Wert. Zusätzlich wird erklärt, was jeder dieser Werte bedeutet, wann ausschließlich der Gemeine Wert gilt und weshalb die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen sollte, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Als Versicherungswert kann der Gleitende Neuwert, der Neuwert, der Zeitwert oder der Gemeine Wert vereinbart werden. Im Versicherungsfall kann der Gemeine Wert Anwendung finden, wenn die versicherte Sache dauerhaft entwertet ist. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
Gleitende Neuwert
Der gleitende Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes, ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914. Der Neubauwert bemisst sich nach Größe, Ausstattung sowie Ausbau des Gebäudes. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an. Deshalb besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwertes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Wenn sich durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode der Wert der Gebäude erhöht, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
Neuwert
Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes. Der Neubauwert bemisst sich nach Größe, Ausstattung sowie Ausbau des Gebäudes. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Zeitwert
Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Gemeiner Wert
Der Gemeine Wert ist der erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude oder für das Altmaterial. Ist Versicherung zum gleitenden Neuwert, Neuwert oder Zeitwert vereinbart und ist das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet, so ist Versicherungswert lediglich der gemeine Wert (Nutzungsvorbehalt). Eine dauernde Entwertung liegt insbesondere vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist.
Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll.
- Wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme an den veränderten Versicherungswert anpassen.
- Ist Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen.
- Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist die Basis dafür, wie viel im Schadenfall gezahlt wird. Je nach Vereinbarung wird der Gleitende Neuwert, der Neuwert, der Zeitwert oder der Gemeine Wert zugrunde gelegt. Ist ein Gebäude dauerhaft entwertet oder zum Abbruch bestimmt, gilt nur noch der Gemeine Wert. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und angepasst werden, weil sonst eine Unterversicherung eintreten kann.
Häufige Fragen
Welche Versicherungswerte kann ich für mein Gebäude vereinbaren?
Vereinbaren lassen sich der Gleitende Neuwert, der Neuwert, der Zeitwert oder der Gemeine Wert. Der jeweils vereinbarte Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Wie unterscheidet sich der Zeitwert vom Neuwert?
Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes. Der Zeitwert errechnet sich aus diesem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Wann gilt nur der Gemeine Wert?
Ist Versicherung zum gleitenden Neuwert, Neuwert oder Zeitwert vereinbart, das Gebäude aber zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet, ist Versicherungswert lediglich der gemeine Wert. Eine dauernde Entwertung liegt insbesondere vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert entspricht?
Entspricht die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht dem Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen. Der Versicherungsnehmer soll die Summe deshalb an den jeweils gültigen Versicherungswert anpassen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022