Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer ersetzt der Versicherer frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, an Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen sowie an Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, dazu Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Erklärt wird zudem, was innerhalb und außerhalb des Gebäudes gilt und welche Schäden – etwa durch Regenwasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Plansch- und Reinigungswasser – ausgeschlossen sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende
- a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
- bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
- b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
- bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit
- a) diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
- b) die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und
- c) der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Das Leitungswasser muss unmittelbar ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
- aa) Regenwasser aus Fallrohren,
- bb) Plansch- oder Reinigungswasser,
- cc) Schwamm,
- dd) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau,
- ee) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
- ff) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser (nach den Regelungen zu Nässeschäden) die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
- gg) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
- hh) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage,
- ii) Sturm, Hagel,
- jj) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Bruchschäden an Rohren und bestimmten Installationen der Wasser- und Heizungsversorgung – innerhalb des Gebäudes teils auch als sonstige Bruchschäden, außerhalb unter bestimmten Bedingungen, wenn die Rohre auf dem Versicherungsgrundstück versicherte Gebäude versorgen und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Ebenso ersetzt werden Nässeschäden, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus den genannten Anlagen austritt; auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel sowie Wasserdampf zählen dazu. Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Regen-, Grund- und Reinigungswasser, Überschwemmung, Naturereignisse sowie an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Zählen Rohre von Solaranlagen auf dem Dach als innerhalb des Gebäudes?
Ja. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Nein, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – tragend oder nicht tragend – sind grundsätzlich nicht versichert.
Welche Bedingungen gelten für Bruchschäden an Rohren außerhalb des Gebäudes?
Der Versicherer leistet nur, wenn die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Ist ein Wasserschaden durch Überschwemmung oder Regenwaser gedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen unter anderem Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge sowie einen dadurch verursachten Rückstau.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022