Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt der Versicherer im Rahmen der Leitungswasser-Deckung frostbedingte und sonstige Bruchschäden an versicherten Rohren und Installationen sowie Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Wann genau geleistet wird, welche Anlagen als Quelle gelten und welche Schäden – etwa durch Planschwasser, Grundwasser oder Überschwemmung – ausgeschlossen sind, wird hier verständlich dargestellt.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden.
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
- frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss aus einer der folgenden Quellen ausgetreten sein:
- aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- aus den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
- aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
- aus Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen dem Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
Der Versicherer leistet außerdem keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Leitungswasser-Deckung ersetzt zum einen Bruchschäden an versicherten Rohren und Installationen – bei Rohren sowohl frostbedingt als auch aus sonstigen Ursachen, bei bestimmten Installationen nur, wenn Frost die Ursache war. Zum anderen sind Nässeschäden an versicherten Sachen abgedeckt, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus den genannten Anlagen austritt. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper samt Bodenplatte; Rohre unterhalb der Bodenplatte sind ohne besondere Vereinbarung nicht versichert. Für eine Reihe von Ursachen wie Planschwasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Wasser aus mobilen Behältnissen besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Bruchschäden an Rohren und Installationen sind abgedeckt?
An Rohren der Wasserversorgung, der Heizung sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden ersetzt. An Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen, Heizkörpern, Heizkesseln oder Boilern werden nur frostbedingte Bruchschäden ersetzt. Voraussetzung ist, dass die Rohre bzw. Installationen zum versicherten Hausrat gehören.
Aus welchen Quellen muss das Leitungswasser stammen, damit ein Nässeschaden ersetzt wird?
Ersetzt werden Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Rohren der Wasserversorgung und damit verbundenen Schläuchen oder Einrichtungen, aus Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien. Auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus diesen Anlagen sowie Wasserdampf stehen dem Leitungswasser gleich.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nichttragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte; Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge und dadurch verursachten Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdsenkung oder Erdrutsch sowie Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder anderen mobilen Behältnissen. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und deren Inhalt sowie Schäden am Aquarieninhalt infolge ausgetretenen Aquariumwassers sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024