Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung leistet der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Als Sturm gilt eine Luftbewegung ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h), Hagel ist fester Niederschlag aus Eiskörnern. Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Sturmflut, eindringenden Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster sowie weitere Elementargefahren.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Ausgenommen sind Fälle, in denen diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn Sturm oder Hagel direkt einwirken, Gegenstände auf Gebäude oder Sachen werfen oder Folgeschäden verursachen – auch bei baulich verbundenen Gebäuden. Als Sturm zählt Wind ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h), Hagel bedeutet festen Niederschlag aus Eiskörnern. Nicht ersetzt werden unter anderem Schäden durch Sturmflut, durch Regen oder Schnee, der durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen eindringt, sowie durch weitere Elementargefahren. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert – mit Ausnahme allein genutzter Antennenanlagen und Markisen auf dem Grundstück.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h. Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen, wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer entsprechende Nachweise erbringt.
Ist Wasser versichert, das bei Sturm durch ein gekipptes Fenster eindringt?
Nein. Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Öffnungen selbst durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Sachen im Freien bei Sturm oder Hagel mitversichert?
Grundsätzlich sind Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, nicht versichert. Versichert sind jedoch Antennenanlagen und Markisen auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, sofern sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Welche Elementarereignisse sind vom Sturm- und Hagelschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Schäden durch Sturmflut sowie durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024