Wann die Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung für Feuer- und Explosionsschäden zahlt, hängt von klar definierten Gefahren ab: Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder den Anprall bzw. Absturz eines Luftfahrzeugs samt Teilen und Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Was jeweils als Brand, Blitzschlag oder Explosion gilt und welche Schäden nicht versichert sind, wird genau festgelegt.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen durch:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben
- Sengschäden
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
Die Ausschlüsse für Sengschäden sowie für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens durch die eingangs genannten Gefahren sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch ein Luftfahrzeug (bzw. dessen Teile oder Ladung) zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Für jede dieser Gefahren gibt es eine genaue Definition, etwa dass ein Brand sich aus eigener Kraft ausbreiten können muss. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, darunter Erdbeben, Sengschäden und bestimmte Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und elektrischen Schaltern. Einige dieser Ausschlüsse entfallen jedoch, wenn der Schaden Folge eines versicherten Sachschadens ist.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in diesem Abschnitt abgedeckt?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Sind Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn durch Blitzschlag an Sachen auf dem Grundstück des Versicherungsortes zusätzlich Schäden anderer Art entstanden sind.
Zahlt die Versicherung bei Erdbeben?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Gilt der Ausschluss für Sengschäden immer?
Nein. Der Ausschluss für Sengschäden sowie für bestimmte Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen gilt nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024