Bei der Ammerländer Versicherung VVaG und ihrer Hausratversicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung eines Vertrags. Ebenso darf er Versicherungsscheine übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss stehen.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf stellvertretend für den Versicherer Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen, etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und Nachträge weiterreichen und Zahlungen annehmen, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss zusammenhängen. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie beim Zahlen kannte oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für den Versicherer annehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein übergeben?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024