Beim Classic-Schutz der Ammerländer Hausratversicherung müssen bei Abwesenheit alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigt sowie Einbruchmeldeanlagen eingeschaltet werden; zusätzlich sind bei hohen Wertsachen- oder Versicherungssummen besondere Sicherungen fristgerecht anzubringen, sonst drohen Selbstbeteiligung oder Leistungsfreiheit.
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen. Außerdem sind die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Die Pflicht, bei Abwesenheit alle Schließvorrichtungen und Sicherungen zu betätigen und die Einbruchmeldeanlagen einzuschalten, findet keine Anwendung, soweit die Einhaltung dieser Obliegenheit dem Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten bei objektiver Würdigung aller Umstände billigerweise nicht zugemutet werden kann.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften des VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Sicherungsvereinbarung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die nachstehend aufgeführten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen.
- Sicherungen bei Wertsachen ab 75.000 EURO oder einer Gesamtversicherungssumme über 200.000 EURO: Hier gelten die erweiterten Sicherungsrichtlinien.
- Sicherungen bei Wertsachen über 100.000 EURO: Zusätzlich zu der vorgenannten Sicherungsanforderung müssen noch folgende Sicherungsvoraussetzungen erfüllt werden: Einbau bzw. Vorhandensein einer VdS anerkannten Einbruchmeldeanlage (EMA) mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei. Die VdS anerkannte EMA muss durch eine entsprechende Fachfirma eingebaut werden. Für die VdS anerkannte EMA müssen entsprechende Wartungsverträge vorhanden sein. Die EMA ist nach den Vorgaben der Fachfirma zu betreiben. Störungen, Mängel oder Schäden sind unverzüglich durch die Fachfirma zu beseitigen. In den letzten 4 Jahren dürfen keine Vorschäden im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden sein.
Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn niemand zu Hause ist, müssen alle Schlösser und vereinbarten Sicherungen benutzt und die Einbruchmeldeanlagen eingeschaltet werden; alle Sicherungen sind funktionsfähig zu halten und geltende Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert eine Kündigung oder den Verlust des Leistungsanspruchs. Bei hohen Wertsachen- oder Versicherungssummen sind zusätzliche Sicherungen innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen. Fehlen diese, gilt bis zum Einbau eine Selbstbeteiligung von 25 %, und nach Ablauf der Frist entfällt der Schutz für dadurch begünstigte Schäden ganz.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn niemand in der Wohnung ist?
In der Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, müssen alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigt und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen eingeschaltet werden.
Was passiert, wenn ich die Sicherungsvorschriften nicht einhalte?
Bei einer Obliegenheitsverletzung kann der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. Führt die Verletzung zu einer Gefahrerhöhung, gelten die gesetzlichen Vorschriften des VVG, wonach der Versicherer ebenfalls kündigen oder leistungsfrei sein kann.
Welche Sicherungen sind bei besonders hohen Werten erforderlich?
Ab Wertsachen von 75.000 EURO oder einer Gesamtversicherungssumme über 200.000 EURO gelten erweiterte Sicherungsrichtlinien. Bei Wertsachen über 100.000 EURO ist zusätzlich eine VdS anerkannte Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei erforderlich, die von einer Fachfirma eingebaut, gewartet und betrieben wird; zudem dürfen in den letzten 4 Jahren keine Vorschäden im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden sein.
Bis wann müssen die vereinbarten Sicherungen angebracht sein und was gilt bis dahin?
Die Sicherungen sind innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen. Bis zum Einbau gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der Sicherungen begünstigt wurde. Nach Ablauf der Frist besteht für solche dadurch begünstigten Schäden kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024