Die Ammerländer erstattet im Classic-Schutz der Hausratversicherung eine Reihe zusätzlicher Kosten rund um einen Schadenfall: von Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise bis zu 3.000 Euro über Hotelkosten bis 100 Euro pro Tag für maximal sechs Monate, Umzugs- und Sachverständigenkosten bis hin zum Mehrverbrauch an Wasser und Gas nach einem Rohrbruch und Mehrkosten durch Technologiefortschritt.
Können nach einem Schadenfall Reparaturen nur behelfsmäßig ausgeführt werden, weil sich die Beschaffung eines Ersatzteiles verzögert, ersetzt der Versicherer die hierfür anfallenden Kosten.
Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten
Im Classic-Schutz sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten mitversichert. Dies gilt für Einbauten in gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise
Der Versicherer ersetzt im Classic-Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
Dabei gilt:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf maximal 3.000,- EURO begrenzt.
- Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- EURO übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
- Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder beruflich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von 6 Wochen.
- Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
Umzugskosten
Ersetzt werden die angefallenen Kosten für einen nach einem ersatzpflichtigen Schaden notwendigen Umzug. Voraussetzung ist, dass an der versicherten Wohnung ein Totalschaden eingetreten ist oder die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Sachverständigenkosten
Bei einer Schadenhöhe von über 5.000,- EURO werden dem Versicherungsnehmer bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens die Sachverständigenkosten im Classic-Schutz ersetzt.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Hotelkosten
Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung sind im Classic-Schutz bis 6 Monate mitversichert. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung aufgrund des versicherten Hausratschadens unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Nebenkosten, wie zum Beispiel Frühstück und Telefon. Die Entschädigung ist auf 100,- EURO pro Tag begrenzt.
Erweiterte Lagerkosten
Lagerkosten sind längstens für die Dauer von 12 Monaten versichert.
Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch
Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der Versicherer auch für die dadurch entstandenen Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und Gas. Dieser Mehrverbrauch ergibt sich aus dem Vergleich mit mindestens drei aufeinander folgenden Rechnungen des Wasser- bzw. Energieversorgungsunternehmens vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Art und Güte möglichst nahe kommt.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Schaden übernimmt die Versicherung im Classic-Schutz auch zahlreiche Folgekosten. Dazu zählen etwa behelfsmäßige Reparaturen, Reparaturen an behindertengerechten Einbauten, Rückreisekosten bei einem abgebrochenen Urlaub, Umzugs-, Sachverständigen- und Hotelkosten sowie erweiterte Lagerkosten. Auch der Mehrverbrauch an Wasser und Gas nach einem Rohrbruch und Mehrkosten durch Technologiefortschritt sind abgedeckt. Für einzelne Leistungen gelten dabei bestimmte Höchstbeträge und Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Rückreisekosten bei einem abgebrochenen Urlaub erstattet?
Die Entschädigung für Fahrt- und Flugmehrkosten ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf maximal 3.000,- EURO begrenzt. Voraussetzung ist unter anderem ein erheblicher Versicherungsfall, bei dem der Schaden voraussichtlich 5.000,- EURO übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Wie lange und in welcher Höhe werden Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?
Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung sind bis 6 Monate mitversichert, wenn die Wohnung durch den Hausratschaden unbewohnbar wurde und auch eine Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Entschädigung ist auf 100,- EURO pro Tag begrenzt; Nebenkosten wie Frühstück und Telefon sind ausgeschlossen.
Werden nach einem Rohrbruch auch die höheren Wasser- und Gaskosten ersetzt?
Ja, bei einem versicherten Rohrbruch leistet der Versicherer auch für den entstandenen Mehrverbrauch an Wasser und Gas. Dieser wird aus dem Vergleich mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Rechnungen des Versorgungsunternehmens vor dem Versicherungsfall ermittelt.
Was passiert, wenn ein beschädigter Gegenstand wegen des technischen Fortschritts nicht mehr gleichwertig ersetzt werden kann?
Der Versicherer ersetzt die tatsächlich entstandenen Mehrkosten, wenn eine Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung in derselben Art und Güte durch den Technologiefortschritt nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag für ein Ersatzgut, das der betroffenen Art und Güte möglichst nahekommt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024