Die Ammerländer erweitert im Classic-Schutz der Hausratversicherung den Schutz auf Beschädigungen von Hausratgegenständen durch einen Unfall mit einem Transportmittel wie Bus, Pkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug – bis zu 1 % der Versicherungssumme, wenn das Transportmittel selbst durch ein plötzliches, von außen mit mechanischer Gewalt wirkendes Ereignis beschädigt oder zerstört wurde. Welche Pflichten dabei gelten und welche Schäden ausgenommen sind, klärt sich hier.
Im Classic-Schutz sind Hausratgegenstände zusätzlich gegen Beschädigungen durch einen Unfall mit einem Transportmittel mitversichert. Die Höchstentschädigungsgrenze beträgt 1 % der vereinbarten Versicherungssumme. Voraussetzung ist, dass das Transportmittel bei dem Unfall selbst durch ein plötzliches, von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis beschädigt oder zerstört wurde.
Als Transportmittel gelten:
- Bus
- Pkw (außer Wohnwagen und Wohnmobile)
- Bahn
- Schiff
- Flugzeug
Der Versicherungsnehmer oder eine im versicherten Haushalt lebende Person muss die zu transportierenden Sachen ordnungsgemäß verstauen, sachgemäß laden und sichern.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
- versicherte Sachen, die auf dem Dach von Kraftfahrzeugen transportiert werden
Der Unfall ist der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
Was bedeutet das konkret?
Wird Hausrat in einem Transportmittel wie Bus, Pkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug beschädigt, weil das Transportmittel selbst durch einen plötzlichen Unfall mit mechanischer Gewalt von außen beschädigt oder zerstört wurde, greift der Classic-Schutz bis zu 1 % der Versicherungssumme. Die Sachen müssen dafür ordnungsgemäß verstaut, geladen und gesichert sein. Nicht abgedeckt sind unter anderem Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sowie Sachen, die auf dem Autodach transportiert werden. Der Unfall muss zudem der Polizei gemeldet werden.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Transportschäden im Classic-Schutz mitversichert?
Beschädigungen durch einen Unfall mit einem Transportmittel sind bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 1 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Welche Fahrzeuge zählen als Transportmittel?
Als Transportmittel gelten Bus, Pkw (außer Wohnwagen und Wohnmobile), Bahn, Schiff und Flugzeug.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sowie versicherte Sachen, die auf dem Dach von Kraftfahrzeugen transportiert werden.
Was muss ich nach einem solchen Unfall tun?
Der Unfall ist der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Außerdem müssen die transportierten Sachen zuvor ordnungsgemäß verstaut, sachgemäß geladen und gesichert worden sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024