Bei der Ammerländer Hausratversicherung im Classic-Schutz ist der Hausrat auch außerhalb der eigenen Wohnung geschützt: in einer selbst genutzten Garage in derselben oder angrenzenden Gemeinde bis 5.000 Euro, im Rahmen einer Wohngemeinschaft, in beruflich genutzten eitszimmern sowie an einer beruflich bedingten Pendlerwohnung mit mindestens 50 Kilometern Entfernung zum Erstwohnsitz. Zudem ist das Aufstellen eines Gerüstes am Versicherungsort nicht anzeigepflichtig.
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen ist die Entschädigungshöhe im Classic-Schutz auf 50 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Als Versicherungsort gilt auch die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzte Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb derselben oder einer direkt angrenzenden Gemeinde befindet. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen.
Die Entschädigung im Classic-Schutz ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000,- EURO begrenzt.
Hausrat in Wohngemeinschaften
Mitversichert ist der Hausrat aller Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie der Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung, sofern die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
Sämtliche vertraglichen Obliegenheiten gelten auch für die in der Wohnung lebenden und dort behördlich gemeldeten Personen. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
Mitversichert sind im Classic-Schutz sämtliche Sachen in versicherten Räumen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung)
Versicherungsschutz besteht im Classic-Schutz für Hausrat, welcher sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet. Diese wird durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt und befindet sich innerhalb Deutschlands.
Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen.
Für Wertsachen besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 500,- EURO.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme, max. 5.000,- EURO begrenzt.
Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Was bedeutet das konkret?
Der Classic-Schutz weitet den Versicherungsort über die eigentliche Wohnung hinaus aus: Er umfasst eine selbst genutzte Garage in derselben oder angrenzenden Gemeinde, den Hausrat in Wohngemeinschaften unter bestimmten Meldevoraussetzungen, beruflich genutzte Sachen in reinen Arbeitszimmern sowie eine beruflich bedingte Pendlerwohnung. Für viele dieser Bereiche gelten eigene Höchstgrenzen, etwa maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall. Zusätzlich muss das Aufstellen eines Gerüstes am Versicherungsort nicht angezeigt werden, auch wenn dadurch eine Gefahrerhöhung entstehen kann.
Häufige Fragen
Ist Hausrat in einer Garage außerhalb des Grundstücks mitversichert?
Ja, als Versicherungsort gilt auch die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzte Garage außerhalb des Grundstücks, sofern sie in derselben oder einer direkt angrenzenden Gemeinde liegt. Wertsachen sind ausgeschlossen, und die Entschädigung ist im Classic-Schutz je Versicherungsfall auf maximal 5.000 Euro begrenzt.
Welche Voraussetzung gilt für den Schutz von Hausrat in einer Wohngemeinschaft?
Der Hausrat aller Bewohner und von Untermietern ist mitversichert, wenn die gesamte Wohnfläche angezeigt wurde und alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich dort gemeldet sind. Für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen besteht kein Versicherungsschutz.
Wie weit muss eine Pendlerwohnung entfernt sein und wie hoch ist die Entschädigung?
Die beruflich bedingte Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte muss innerhalb Deutschlands liegen und mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt sein. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme, maximal 5.000 Euro, begrenzt; für Wertsachen gelten maximal 500 Euro.
Muss ein Gerüst am Versicherungsort gemeldet werden?
Nein, die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024