Bei der Ammerländer Hausratversicherung ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub – auch beim Versuch – abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden. Erläutert wird, wann ein Einbruch mit falschem Schlüssel oder Werkzeug vorliegt, wann Gewalt oder Drohung als Raub gelten und welche Schäden durch Elementargefahren ausgeschlossen bleiben.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Taten oder durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden:
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Raub
Einbruchdiebstahl
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb:
- in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel oder anderen Werkzeugen eindringt. Ein falscher Schlüssel ist ein Schlüssel, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels gilt nicht allein deshalb als bewiesen, weil feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
- in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen. Auch hier gilt: Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
- aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte.
- in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der beim Raub genannten Mittel (Gewalt oder Drohung) anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.
- mit richtigen Schlüsseln, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet.
- in einen Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel eindringt, den er – innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an sich gebracht hatte. Voraussetzung ist, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.
Vandalismus nach einem Einbruch
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der oben genannten Arten (Einbrechen, Einsteigen, Eindringen mit falschem oder richtigem Schlüssel gemäß den entsprechenden Fällen) in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Raub
Ein Raub liegt vor, wenn:
- gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
- der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll. Bei mehreren Versicherungsorten gilt dies für denjenigen Versicherungsort, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird.
- dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache – wie zum Beispiel Ohnmacht oder Herzinfarkt – beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das Heranschaffen nur innerhalb desjenigen Versicherungsortes erfolgt, an dem die Tathandlungen nach den Raub-Regelungen verübt wurden.
Nicht versicherte Schäden
Die Versicherung erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden, die durch weitere Elementargefahren verursacht werden:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Erdfall
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub entwendet, zerstört oder beschädigt werden – auch beim Versuch. Ein Einbruch liegt etwa vor, wenn der Täter einbricht, einsteigt oder mit falschem Schlüssel oder Werkzeug eindringt; ein Raub setzt Gewalt, eine Drohung oder das Ausnutzen einer beeinträchtigten Widerstandskraft voraus. Einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes gilt nicht als Raub. Schäden durch bestimmte Elementargefahren sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Zählt es als Einbruch, wenn nach der Tat einfach nur Sachen fehlen?
Nein. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels gilt nicht schon dann als bewiesen, wenn lediglich feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. Es muss ein Einbruchdiebstahl im Sinne der genannten Voraussetzungen vorliegen.
Ist ein Trickdiebstahl über die Einbruch- und Raubregelung versichert?
Nein. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden. Einfacher Diebstahl und Trickdiebstahl gelten damit nicht als Raub.
Wann liegt ein Raub vor?
Ein Raub liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, wenn er Sachen wegen einer angedrohten Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben herausgibt, oder wenn ihm Sachen weggenommen werden, während seine Widerstandskraft durch einen Unfall oder eine nicht verschuldete Ursache wie Ohnmacht oder Herzinfarkt ausgeschaltet ist.
Welche Schäden sind bei Einbruchdiebstahl ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden, die durch weitere Elementargefahren verursacht werden, nämlich Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024