Bei der Ammerländer Hausratversicherung sind Wertsachen im Classic-Schutz je Versicherungsfall bis 40 % der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt, wobei ihr Wert in der Gesamt-Versicherungssumme mitgerechnet werden muss. Außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gelten feste Grenzen für Bargeld, Urkunden sowie Schmuck und Edelmetalle, und auch der Inhalt von Kundenschließfächern bei Geldinstituten ist mitversichert.
Abweichend von den allgemeinen Bedingungen beträgt die Entschädigungsgrenze für Wertsachen je Versicherungsfall im Classic-Schutz 40 % der vereinbarten Versicherungssumme. Die Höhe der Wertsachen muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Die Entschädigung für folgende Wertsachen ist je Versicherungsfall begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener Wertschutzschränke befinden, auf:
- 2.000,- EURO für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- 10.000,- EURO für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- 30.000,- EURO für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen innerhalb von Wertschutzschränken
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert sein.
Generell müssen diese Wertschutzschränke durch qualifizierte Prüfstellen (z. B. VdS oder ECB-S) nach EN 1143-1 anerkannt sein. Erkennbar sind diese Schränke unter anderem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten auf der Innenseite der Wertschutzschranktür.
Die entsprechenden Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren, darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen zu belegen sind. Diese Nachweise beziehen sich auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer und Anschaffungspreis. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.
Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer
In Erweiterung der allgemeinen Bedingungen ist der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten mitversichert. Der Wert dieses Inhaltes muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einer anderen Versicherung erlangen kann, gehen diese vor und werden auf die Entschädigung angerechnet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf 40 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen zahlt der Versicherer im Classic-Schutz höchstens 40 % der vereinbarten Versicherungssumme pro Versicherungsfall, wobei der Wert der Wertsachen in die Gesamt-Versicherungssumme einzurechnen ist. Liegen Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks, gelten zusätzlich feste Höchstbeträge für Bargeld, Urkunden sowie Schmuck und Edelmetalle. Bewahrt man Wertsachen in einem anerkannten Wertschutzschrank auf, richtet sich die Grenze nach dessen Widerstandsgrad. Auch der Inhalt eines Kundenschließfachs bei einem Geldinstitut ist mitversichert, allerdings gehen Leistungen aus anderen Versicherungen vor.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen im Classic-Schutz abgesichert?
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 40 % der vereinbarten Versicherungssumme. Der Wert der Wertsachen muss dabei in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Welche Höchstbeträge gelten, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gelten je Versicherungsfall: 2.000,- EURO für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, 10.000,- EURO für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere sowie 30.000,- EURO für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin.
Welche Nachweise brauche ich für teure Einzelstücke wie Schmuck und Uhren?
Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO sind mit Nachweisen zu belegen, die sich auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer und Anschaffungspreis beziehen. Als Angaben zu Spezifikationen kommen unter anderem Fotos und Expertisen in Betracht.
Ist der Inhalt eines Bankschließfachs mitversichert?
Ja, der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten ist mitversichert; sein Wert muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden. Die Entschädigung ist auf 40 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt, und Leistungen aus einer anderen Versicherung gehen vor und werden angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024