Bei der Ammerländer Hausratversicherung mit Classic-Schutz zahlt der Versicherer bis zu einem Schaden von 20.000 Euro auch dann in voller Höhe, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde – auf eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit wird bis zu dieser Grenze verzichtet. Wichtig ist jedoch: Für Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen gilt dieser Verzicht nicht, dort greifen eigene Haftungsregeln.
Der Versicherer verzichtet bei Schäden bis 20.000,- EURO auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung.
Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, darf der Versicherer die Leistung normalerweise kürzen. Beim Classic-Schutz wird bei Schäden bis 20.000 Euro auf diese Kürzung verzichtet, sodass die Entschädigung in voller Höhe erhalten bleibt. Dieser Verzicht gilt allerdings nicht für Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen – hier gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet?
Bei Schäden bis 20.000,- EURO verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung.
Gilt der Verzicht auch bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen?
Nein. Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit oberhalb von 20.000 Euro?
Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit gilt nur für Schäden bis 20.000,- EURO. Für höhere Schäden trifft dieser Abschnitt keine Aussage; das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024