Bei der Ammerländer Hausratversicherung sind im Classic-Schutz zahlreiche Diebstahl-Situationen abgesichert: von Fahrrädern und E-Bikes über Diebstahl aus dem Kofferraum oder der Dachbox bis hin zu einfachem Diebstahl von Gartenmöbeln, Waschmaschinen, Kinderspielgeräten, Rollstühlen oder Sachen im Krankenhaus und am eitsplatz. Wer sein Fahrrad abstellt, muss es mit einem verkehrsüblichen Schloss sichern, den Diebstahl unverzüglich der Polizei melden und Kaufbelege vorlegen. Für jede Diebstahlart gelten eigene Entschädigungsgrenzen, etwa bis 10.000 Euro für Fahrräder.
Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern
Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sogenannte E-Bikes/Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie für Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl.
Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
- Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad und den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
- Ist das Fahrrad/der Fahrradanhänger nicht in Gebrauch und besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Nichtgebrauch einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zum Unterstellen zu nutzen, dann ist er verpflichtet, diese Einstellmöglichkeit zu nutzen und das Fahrrad/den Fahrradanhänger dort mit einem verkehrsüblichen Schloss gegen Diebstahl zu sichern.
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall
- Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der entwendeten Fahrräder/Fahrradanhänger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt er diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Er muss dem Versicherer außerdem nachweisen, dass das Fahrrad/der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- EURO.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen
Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der Dieb den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges oder -anhängers oder eine auf dem Kraftfahrzeug montierte verschlossene Dachbox – in der oder dem sich versicherte Sachen befinden – aufbricht oder öffnet:
- mittels Schlüssel, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel), oder
- mittels anderer Werkzeuge.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. Ausgeschlossen bleibt der Diebstahl aus Wohnwagen und Wohnmobilen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Behältnisse fest umschlossen sind. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als feste Umschließung.
Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet.
Die Entschädigung ist je Schadenfall im Classic-Schutz auf max. 2.000,- EURO begrenzt.
Mitversicherung von Kraftfahrzeug-Zubehör
Im Classic-Schutz besteht Versicherungsschutz für Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter-/Sommerreifen inklusive der Felgen bei Einbruchdiebstahl und Brand. Das Gleiche gilt für nicht montierte Kindersitze und Dachboxen.
Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine Leistung aus anderen Versicherungsverträgen erlangt werden kann und der Schaden am Versicherungsort eingetreten ist. Als Versicherungsort gilt auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb des Wohnortes befindet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000,- EURO begrenzt.
Einfacher Diebstahl
Der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern ist im Classic-Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf 4 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern
Der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist im Classic-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren.
Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten
Der einfache Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten ist im Classic-Schutz auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten
Der einfache Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten ist im Classic-Schutz mitversichert, wenn diese sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Fahrräder gelten nicht als Kinderspiel- und Sportgeräte im Sinne der Klausel.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen
Im Classic-Schutz ist der einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert.
Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und – sofern vorhanden – die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder Kennzeichen zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt er diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt / während Kurzzeitpflege
Der Versicherer leistet im Classic-Schutz auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhausaufenthalt/Kuraufenthalt/Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 3 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen, Bargeld sowie elektronische Geräte wie z. B. Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras, Organizer.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf max. 3.000,- EURO begrenzt, für Bargeld auf max. 500,- EURO.
Diebstahl am Arbeitsplatz
Im Classic-Schutz ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
Versicherungsschutz besteht außerdem bei Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Entschädigung ist auf 3 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr begrenzt. Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet. Elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) werden zum Zeitwert entschädigt.
Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume
Als Einbruch gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt. Dabei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen / Schlafwagenabteilen
Im Classic-Schutz ist Einbruchdiebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten sowie elektronische Geräte wie z. B. Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras, Organizer werden bis 1.000,- EURO entschädigt.
Die Entschädigung ist im Classic-Schutz auf 3 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Im Classic-Schutz der Hausratversicherung sind viele verschiedene Diebstahl-Fälle abgesichert – vom Fahrrad und E-Bike über Sachen im Kofferraum, in der Dachbox oder am Arbeitsplatz bis hin zu Gartenmöbeln, Waschmaschinen und Gegenständen im Krankenhaus. Für jede Situation gelten eigene Voraussetzungen und Höchstgrenzen, etwa bis 10.000 Euro für Fahrräder oder 2.000 Euro bei Diebstahl aus dem Auto. Wichtig sind bestimmte Pflichten: Das Fahrrad muss abgeschlossen und ein Diebstahl unverzüglich der Polizei gemeldet werden, außerdem sollten Belege und Rahmennummern vorgelegt werden. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert eine Kürzung oder den Verlust der Entschädigung.
Häufige Fragen
Wie hoch wird der Diebstahl eines Fahrrads oder E-Bikes erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt, die Höchstentschädigung beträgt 10.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrrad bei Nichtgebrauch mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert war.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer nachweisen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurde. Außerdem sollten Sie Kaufbelege und Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer vorlegen, soweit dies zumutbar ist.
Ist Diebstahl aus dem Auto oder aus einer Dachbox versichert?
Ja, im Classic-Schutz ist der Diebstahl aus verschlossenem Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder -anhängers sowie aus einer montierten verschlossenen Dachbox mitversichert – begrenzt auf maximal 2.000 Euro je Schadenfall. Wertsachen sind ausgeschlossen, ebenso Diebstahl aus Wohnwagen und Wohnmobilen.
Werden auch gestohlene Sachen aus dem Krankenhaus ersetzt?
Ja, bei stationärem Krankenhaus-, Kur- oder Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis maximal 3 Monate) leistet der Versicherer für einfachen Diebstahl aus dem Krankenzimmer bis maximal 3.000 Euro, für Bargeld bis 500 Euro. Wertsachen, Bargeld und elektronische Geräte wie Handys, Laptops oder Kameras sind allerdings ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024