Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung in der Hausratversicherung nicht zufrieden ist, kann sich als Verbraucher kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden, zusätzlich an die Aufsichtsbehörde BaFin, den Rechtsweg beschreiten oder das interne Beschwerdemanagement des Versicherers ansprechen.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- - Beschwerdemanagement –
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Ergebnis einer Verhandlung nicht zufrieden, haben Sie mehrere Wege, sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie sich an den unabhängigen und kostenlosen Versicherungsombudsmann wenden. Zusätzlich stehen Ihnen die Aufsichtsbehörde BaFin, der Rechtsweg sowie die interne Beschwerdestelle des Versicherers offen. Die BaFin kann einzelne Streitfälle allerdings nicht verbindlich entscheiden.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich als Verbraucher bei Unzufriedenheit kostenlos wenden?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Das ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren sich der Versicherer zu beteiligen verpflichtet hat.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Sie können sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten zwar an die BaFin als Aufsichtsbehörde wenden, diese ist jedoch keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Welche Möglichkeiten habe ich insgesamt, wenn ich mit dem Versicherer nicht zufrieden bin?
Ihnen stehen vier Wege offen: der Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht (BaFin), der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers, an das Sie sich jederzeit wenden können.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer wenden?
Ja. Unabhängig von den anderen Beschwerdemöglichkeiten steht Ihnen jederzeit die interne Beschwerdestelle des Versicherers, das Beschwerdemanagement der Ammerländer Versicherung VVaG in Westerstede, zur Verfügung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024