Wo Sie bei der Ammerländer Hausratversicherung Streitigkeiten aus dem Vertrag gerichtlich austragen können, hängt vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers ab: Neben den gesetzlichen Gerichtsständen ist auch das Gericht am Wohnsitz zuständig, und bei betrieblichen Verträgen zusätzlich das Gericht am Sitz des Gewerbebetriebs. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer gilt umgekehrt ausschließlich sein Wohnsitzgericht.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag örtlich zuständig ist. Klagt der Versicherungsnehmer, kann er neben den gesetzlichen Gerichtsständen auch am eigenen Wohnsitz klagen; bei betrieblichen Verträgen zusätzlich am Sitz des Gewerbebetriebs. Klagt hingegen jemand gegen den Versicherungsnehmer, ist ausschließlich das Gericht an dessen Wohnsitz zuständig – bei betrieblichen Verträgen kann der Versicherer auch am Betriebssitz klagen. Fehlt ein Wohnsitz, zählt der gewöhnliche Aufenthalt.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch bei dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Fehlt ein Wohnsitz, ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt maßgeblich.
Welches Gericht ist zuständig, wenn gegen mich als Versicherungsnehmer geklagt wird?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder – falls dieser fehlt – Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gibt es bei betrieblichen Versicherungen einen zusätzlichen Gerichtsstand?
Ja. Bei einer betrieblichen Versicherung kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch am Gericht des Sitzes oder der Niederlassung des Gewerbebetriebes geltend machen. Umgekehrt kann auch der Versicherer dort seine Ansprüche geltend machen.
Was gilt, wenn ich keinen Wohnsitz habe?
Fehlt ein Wohnsitz, ist für die Zuständigkeit der gewöhnliche Aufenthalt zur Zeit der Klageerhebung maßgeblich.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024