Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der Ammerländer dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – und zwar in Textform bis spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder zu einem gewählten späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, greift sie erst nach einem Monat.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, haben beide Seiten das Recht, den Vertrag zu kündigen. Diese Kündigung muss in Textform erfolgen und der anderen Seite spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, ist die Kündigung sofort wirksam oder auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall den Hausratvertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall vorliegen?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein und ist in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, zu erklären.
Wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird die Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024