Bei der Ammerländer Hausratversicherung ersetzt der Classic-Schutz nach einem Einbruchdiebstahl unter anderem die Telefonmehrkosten, wenn der Täter das Festnetz-Telefon der Wohnung nutzt, bis zu 100 EURO. Zusätzlich sind Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl bis 1.500 EURO abgesichert, räuberische Erpressung mit erzwungener Heranschaffung von Sachen sowie Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes bis 2.500 EURO mitversichert.
Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon vom Täter benutzt, so ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten im Classic-Schutz bis 100,- EURO.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl gilt im Classic-Schutz als mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Entschädigung ist im Classic-Schutz auf max. 1.500,- EURO begrenzt.
Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort)
Bei einem versicherten Raub besteht im Classic-Schutz auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde. Die Entschädigungsgrenzen bleiben unverändert.
Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes
Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Entschädigung ist im Classic-Schutz auf max. 2.500,- EURO begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Classic-Schutz deckt verschiedene strafbare Handlungen rund um die versicherte Wohnung ab. Nutzt ein Einbrecher das Festnetz-Telefon, werden die zusätzlichen Telefonkosten bis 100 EURO ersetzt, wobei auf Verlangen ein Einzelgesprächsnachweis vorzulegen ist. Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach einem Einbruch ist bis 1.500 EURO abgesichert, und auch räuberische Erpressung sowie Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes sind mitversichert – Letzterer inklusive Kartenmissbrauch bis 2.500 EURO.
Häufige Fragen
Werden Telefonkosten ersetzt, wenn ein Einbrecher das Telefon benutzt hat?
Ja. Benutzt der Täter nach einem Einbruchdiebstahl das Festnetz-Telefon der versicherten Wohnung, ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten im Classic-Schutz bis 100,- EURO. Auf Verlangen ist ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Bis zu welchem Betrag ist Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruch abgesichert?
Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl ist im Classic-Schutz bis maximal 1.500,- EURO mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Was gilt als Trickdiebstahl und wie hoch ist die Entschädigung?
Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet. Die Entschädigung ist im Classic-Schutz auf maximal 2.500,- EURO begrenzt. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, wird auch für den Missbrauchsschaden geleistet, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Ist auch räuberische Erpressung versichert, wenn Sachen herbeigeschafft werden mussten?
Ja. Bei einem versicherten Raub besteht im Classic-Schutz auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde. Die Entschädigungsgrenzen bleiben dabei unverändert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024