Bei Sturm und Hagel ersetzt die Ammerländer in der Hausratversicherung versicherte Sachen, die zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – etwa durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) oder dadurch, dass umherfliegende Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen und Gebäude geworfen werden. Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Sturmflut, weitere Elementargefahren und eindringenden Regen durch offene Fenster.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorgenannten Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Ausnahme: Diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Bei Sturm und Hagel werden versicherte Sachen ersetzt, wenn der Sturm oder Hagel direkt einwirkt oder Teile wie Bäume und Gebäudeteile auf die Sachen oder das Gebäude geworfen werden – ebenso Folgeschäden. Als Sturm gilt eine Luftbewegung ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h); Hagel besteht aus Eiskörnern. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Sturmflut, weitere Elementargefahren oder eindringenden Regen durch offene Fenster. Sachen im Freien sind grundsätzlich nicht versichert, mit Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen zur alleinigen Nutzung.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm als versichert?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde.
Was passiert, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder der Schaden bei einwandfreiem Zustand des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind eingedrungener Regen oder Hagel durch offene Fenster versichert?
Nein, das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert – außer diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Sind Gegenstände im Freien bei Sturm und Hagel mitversichert?
Grundsätzlich sind Sachen außerhalb von Gebäuden nicht versichert. Ausgenommen sind auf dem gesamten Grundstück Antennenanlagen und Markisen, sofern sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024