Bei der Hausratversicherung der Ammerländer zahlt der Versicherer eine Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Nicht ersetzt werden hingegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Dazu zählen unter anderem Feuer und Blitz, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Nicht erstattet werden dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie – und zwar unabhängig davon, ob noch andere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt die Hausratversicherung ab?
Ersetzt werden Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, außerdem durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel.
Zahlt der Versicherer auch, wenn Sachen infolge dieser Ereignisse verloren gehen?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch die genannten Gefahren zerstört, beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Sind Kriegsschäden mitversichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Wie werden Schäden durch Kernenergie behandelt?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, unabhängig von mitwirkenden Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024