Wie lange läuft der Hausratvertrag der Ammerländer und wann endet er? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Dauer automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Zusätzlich ist geregelt, wie mehrjährige Verträge gekündigt werden und wann der Vertrag bei Wegfall des versicherten Hausrats oder beim Tod des Versicherungsnehmers endet.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung Kenntnis erlangt. Spätestens endet es jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Das gilt nur dann nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausratvertrag läuft für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig – drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Bei besonders langen Verträgen und bei kurzen Verträgen unter einem Jahr gelten eigene Regeln zum Ende. Zusätzlich endet der Vertrag, wenn der versicherte Hausrat dauerhaft aufgelöst wird oder der Versicherungsnehmer verstirbt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Hausratvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Wie kann ich einen Vertrag mit langer Laufzeit kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Der Vertrag endet, sobald der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Das gilt nicht, wenn bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Gilt ein Umzug als Wegfall des versicherten Interesses?
Nein. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses. Als Wegfall gilt nur die vollständige und dauerhafte Auflösung des Hausrates, etwa nach Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024