Bei der Ammerländer Hausratversicherung gelten vereinbarte Raten bis zum jeweiligen Zahlungstermin als gestundet – doch geraten Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug oder wird eine Entschädigung fällig, werden alle offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, gelten die noch ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden jedoch sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag in Raten zahlen dürfen, sind die noch nicht fälligen Raten bis zum jeweils vereinbarten Termin aufgeschoben (gestundet). Kommen Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug oder wird eine Entschädigung fällig, entfällt dieser Aufschub: Dann müssen die restlichen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort auf einmal gezahlt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinen offenen Raten, wenn ich mit einer Zahlung in Verzug gerate?
Dann werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig. Das gilt bereits, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug geraten.
Gelten die restlichen Raten grundsätzlich als sofort fällig?
Nein. Bei vereinbarter Ratenzahlung gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Kann eine Entschädigung dazu führen, dass ich alle Raten auf einmal zahlen muss?
Ja. Wird eine Entschädigung fällig, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024