Bei der Hausratversicherung der Ammerländer wird eine Folgeprämie zum vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig und gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn sie innerhalb der im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung genannten Frist bewirkt wird. Wer in Verzug gerät, muss mit Schadenersatz, einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Zahlungsfrist sowie Leistungsfreiheit und Kündigung rechnen – auch die nachträgliche Zahlung nach Kündigung ist geregelt.
Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern. Dabei kann er eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert. Außerdem muss er auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie, der Zinsen oder der Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung der Prämie nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet. Ist die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden, gilt hierfür die Frist von einem Monat nach Fristablauf. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Folgeprämie muss zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden; als rechtzeitig gilt die Zahlung, wenn sie innerhalb der im Versicherungsschein oder in der Rechnung genannten Frist erfolgt. Bei Verzug kann der Versicherer Schadenersatz verlangen und den Versicherungsnehmer per Mahnung in Textform mit mindestens zwei Wochen Frist zur Zahlung auffordern. Zahlt der Versicherungsnehmer trotzdem nicht, kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Eine Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung macht die Kündigung wieder unwirksam, die Leistungsfreiheit bleibt davon jedoch unberührt.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung einer Folgeprämie als pünktlich?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Die Folgeprämie wird zum vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
Welche Frist muss eine Mahnung mindestens setzen?
Der Versicherer kann bei nicht rechtzeitiger Zahlung in Textform mahnen und dabei eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten einzeln beziffert werden und auf Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hingewiesen wird.
Was passiert im Schadenfall, wenn ich mit der Zahlung in Verzug bin?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann ich eine fristlose Kündigung noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung – oder, bei Verbindung mit einer Fristbestimmung, innerhalb eines Monats nach Fristablauf – die Zahlung leistet. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt davon jedoch unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024