Bei der Hausratversicherung der Ammerländer beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Wird sie nicht unverzüglich beglichen, verschiebt sich der Schutz bis zur Zahlung, und der Versicherer kann bei Zahlungsverzug sogar vom Vertrag zurücktreten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorbehalten bleiben dabei die nachfolgenden Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem genannten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zwar zu dem im Versicherungsschein genannten Termin, hängt aber davon ab, dass die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Wird sie nicht unverzüglich beglichen, beginnt der Schutz erst mit der tatsächlichen Zahlung. Bei einem abweichenden Versicherungsschein bleibt mindestens ein Monat Zeit zur Zahlung. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht, kann der Versicherer zurücktreten – außer, die Nichtzahlung ist nicht vom Versicherungsnehmer zu vertreten.
Häufige Fragen
Wann beginnt bei der Hausratversicherung der Schutz?
Grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie jedoch nicht unverzüglich, beginnt der Schutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Bis wann muss ich die erste Prämie zahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag ab, ist frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was gilt bei Ratenzahlung als erste Prämie?
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024