Bei der Ammerländer Hausratversicherung zahlt der Versicherer für Leitungswasserschäden, wenn innerhalb des Gebäudes Rohre oder Installationen durch Frost oder anderweitig brechen oder wenn bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder abhandenkommen lässt. Erfasst werden unter anderem Rohre der Wasserversorgung, der Heizung, von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen sowie Wasserbetten und Aquarien; bestimmte Schäden – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser oder Überschwemmung – sind ausgeschlossen.
Soweit Rohre bzw. Installationen nach den nachfolgenden Buchstaben a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden.
Bruchschäden
a) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (zum Beispiel Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
a) Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden nicht versichert durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach den Regelungen zu den Nässeschäden die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Leitungswasserversicherung zahlt, wenn Rohre oder Installationen im Gebäude brechen – etwa durch Frost – oder wenn Leitungswasser dort austritt, wo es nicht hingehört, und versicherte Sachen dadurch beschädigt werden oder verloren gehen. Erfasst sind unter anderem Wasserversorgung, Heizungen sowie Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen, außerdem Wasserbetten und Aquarien. Bestimmte Schäden bleiben jedoch ausgeschlossen, zum Beispiel durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse oder Wasser aus mobilen Behältnissen. Auch für nicht bezugsfertige Gebäude und für den ausgelaufenen Aquarieninhalt wird nicht geleistet.
Häufige Fragen
Sind Frostschäden an Rohren und Installationen mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Heizung sowie von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen und für frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen, Heizkörpern und Boilern.
Welches austretende Wasser gilt als versicherter Nässeschaden?
Versichert ist bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Rohren der Wasserversorgung, verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, aus Warmwasser- oder Dampfheizungen, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien. Auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus solchen Anlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge und dadurch verursachten Rückstau, durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch, durch Erdsenkung oder Erdrutsch sowie durch Wasser aus Eimern, Gießkannen oder anderen mobilen Behältnissen.
Zahlt der Versicherer für Schäden an einem noch nicht bezugsfertigen Gebäude?
Nein. Für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen leistet der Versicherer keine Entschädigung. Ebenfalls nicht ersetzt wird der Aquarieninhalt, der infolge ausgetretenen Aquarienwassers Schaden nimmt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024