In der Hausratversicherung der Ammerländer werden neben dem eigentlichen Sachschaden auch Folgekosten übernommen: Aufräumen, Bewegen und Schützen von Sachen, Hotelunterbringung bei unbewohnbarer Wohnung, Transport und Lagerung des Hausrats, Schlossänderungen bei verlorenen Schlüsseln, Bewachung, Reparaturen nach Einbruch oder Vandalismus, Nässeschäden an Bodenbelägen sowie provisorische Schutzmaßnahmen – jeweils mit klaren zeitlichen und betraglichen Grenzen.
Versichert sind die infolge des Versicherungsfalles notwendigen Kosten:
Aufräumungskosten
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Hotelkosten
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Transport- und Lagerkosten
Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schlossänderungskosten
Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Kosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Reparaturkosten für Nässeschäden
Kosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen sind höchstens bis zum vereinbarten Betrag mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Über den reinen Schaden am Hausrat hinaus werden bestimmte Folgekosten übernommen, die durch einen Versicherungsfall nötig werden. Dazu zählen unter anderem das Aufräumen und Entsorgen, das Bewegen und Schützen anderer Sachen, eine Hotelunterbringung oder die Lagerung des Hausrats bei unbewohnbarer bzw. unbenutzbarer Wohnung, der Austausch von Schlössern nach Schlüsselverlust, die Bewachung, Reparaturen nach Einbruch oder Vandalismus, Nässeschäden an Bodenbelägen sowie provisorische Schutzmaßnahmen. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche Grenzen und betragliche Obergrenzen.
Häufige Fragen
Wie lange werden Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, höchstens jedoch für 100 Tage. Pro Tag ist die Entschädigung auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Werden die Kosten für neue Schlösser übernommen, wenn Schlüssel verloren gehen?
Ja, Kosten für Schlossänderungen der Wohnung sind versichert, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Wie lange werden Bewachungskosten erstattet?
Bewachungskosten werden ersetzt, solange die Wohnung unbewohnbar ist und Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten – bis diese wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens jedoch für 72 Stunden.
Sind Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach einem Einbruch versichert?
Ja, versichert sind Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024