Wer bei der Ammerländer eine Hausratversicherung hat, muss in der kalten Jahreszeit dafür sorgen, dass keine Frostschäden an wasserführenden Anlagen entstehen: Entweder die Wohnung ausreichend beheizen und regelmäßig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten. Wird diese besondere Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz beziehungsweise teilweise leistungsfrei werden.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit eine der folgenden Handlungen zu erfüllen:
- die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren, oder
- alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer die genannte Obliegenheit, ist der Versicherer berechtigt:
- den Vertrag zu kündigen, oder
- ganz oder teilweise leistungsfrei zu sein.
Dies gilt unter den dafür beschriebenen Voraussetzungen.
Was bedeutet das konkret?
In den kalten Monaten muss der Versicherungsnehmer Frostschäden vorbeugen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Wohnung beheizen und regelmäßig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. Wer sich nicht daran hält, riskiert, dass der Versicherer kündigt oder die Leistung ganz oder teilweise verweigert.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit tun, um den Versicherungsschutz zu behalten?
Sie müssen entweder die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was passiert, wenn ich diese Obliegenheit nicht erfülle?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Reicht es, wenn ich nur eine der beiden Vorgaben erfülle?
Ja, es genügt eine der beiden Alternativen: entweder Beheizen und Kontrollieren oder das Absperren, Entleeren und Entleerthalten der wasserführenden Anlagen und Einrichtungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024