In der Hausratversicherung der Ammerländer sind versicherte Sachen weltweit auch dann geschützt, wenn sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden – etwa auf Reisen. Dabei gilt ein Zeitraum von mehr als drei Monaten nicht mehr als vorübergehend. Geregelt wird außerdem, wie Wehr- oder Zivildienst und Ausbildung einzuordnen sind, welche Voraussetzungen bei Einbruchdiebstahl und Raub gelten, dass Sturm- und Hagelschäden nur innerhalb von Gebäuden ersetzt werden, und dass die Entschädigung auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro, begrenzt ist.
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person außerhalb der Wohnung auf, um sich auszubilden oder den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten, so gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000,- Euro begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur zu Hause, sondern weltweit auch dann, wenn versicherte Sachen vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes sind – jedoch nur bis zu drei Monaten. Aufenthalte für Ausbildung oder Wehr- und Zivildienst zählen so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand entsteht. Für Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel gelten besondere Voraussetzungen, und die Entschädigung ist auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro, begrenzt; für Wertsachen und Bargeld gelten zusätzliche Grenzen.
Häufige Fragen
Sind meine Sachen auch auf Reisen im Ausland versichert?
Ja, versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu drei Monaten; längere Zeiträume gelten nicht mehr als vorübergehend.
Was gilt, wenn jemand für Ausbildung oder Wehrdienst auszieht?
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Wie hoch ist die Entschädigung in der Außenversicherung maximal?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 Euro. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Sind Sturm- und Hagelschäden auch außerhalb von Gebäuden abgedeckt?
Nein, für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024