Für Wertsachen im Hausrat der Ammerländer gilt eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist. Als Wertsachen gelten unter anderem Bargeld, Urkunden, Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten. Liegen die Wertsachen nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank, greifen zusätzlich niedrigere Grenzen von 2, 3 oder 10 Prozent – je nach Art der Sache.
Versicherte Wertsachen
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht bereits unter Gold und Platin genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt.
- Sie weisen als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte besonders wertvolle Gegenstände gelten als Wertsachen und sind nur bis zu bestimmten Grenzen entschädigungsfähig. Grundsätzlich werden je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme für Wertsachen erstattet, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wer diese Sachen nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, für den gelten je nach Art der Wertsache zusätzlich niedrigere Grenzen. Ein Wertschutzschrank muss dabei bestimmte Anforderungen an Anerkennung, Gewicht oder Verankerung erfüllen.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände zählen als Wertsachen?
Zu den Wertsachen zählen Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin. Außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Sachen aus Silber sowie Antiquitäten über 100 Jahre – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen?
Für Wertsachen gilt eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Was gilt, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Befinden sich Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, gelten niedrigere Grenzen je Versicherungsfall: 2 Prozent für Bargeld und Geldkartenbeträge, 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere sowie 10 Prozent für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin – jeweils höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Ein Wertschutzschrank muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Als freistehender Schrank muss er mindestens 200 kg wiegen; ist er leichter, muss er nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein (Einmauerschrank).
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024