Bei der Ammerländer Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung geschützt, wobei zum Hausrat alle privat genutzten Sachen des Haushalts sowie Wertsachen, Bargeld, bestimmte Einbaumöbel, Antennenanlagen, Boote, Haustiere und beruflich genutzte eitsgeräte zählen. Geklärt wird außerdem, welche Räume als Versicherungsort gelten und welche Sachen – etwa Kraftfahrzeuge oder anderweitig versicherte Wertgegenstände – nicht zum versicherten Hausrat gehören.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Ebenfalls versichert ist Hausrat, der aus dem Versicherungsort entfernt wird, weil ein Versicherungsfall eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Dieser Hausrat bleibt versichert, wenn er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Das sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind unter den in das Gebäude eingefügten Sachen genannt.
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch durch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht unter den zum Hausrat gehörenden Sachen genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht unter den zum Hausrat gehörenden Sachen genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der gesamte Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein steht. Dazu zählen alle privat genutzten Sachen des Haushalts, aber auch bestimmte Einbaumöbel, Antennenanlagen, Boote, Haustiere und beruflich genutzte Arbeitsgeräte. Der Text legt zudem fest, welche Räume und Flächen als Versicherungsort gelten – etwa Balkone, Nebengebäude oder gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume. Bestimmte Dinge wie Kraftfahrzeuge, anderweitig versicherte Wertgegenstände oder elektronisch gespeicherte Daten gehören dagegen nicht zum versicherten Hausrat.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch versichert, wenn ich ihn wegen eines Schadens aus der Wohnung schaffe?
Ja. Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird, bleibt versichert, wenn er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört, beschädigt wird oder abhandenkommt.
Gehören Haustiere zum versicherten Hausrat?
Ja. Zum Hausrat gehören Haustiere, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden, zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel.
Ist mein Auto über die Hausratversicherung geschützt?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sind unabhängig von ihrer Versicherungspflicht nicht versichert, ebenso Teile und Zubehör, soweit sie nicht ausdrücklich als zum Hausrat gehörend genannt sind.
Zählt eine Garage zum Versicherungsort?
Privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen auf dem Grundstück der versicherten Wohnung gehören dazu. Zusätzlich werden privat genutzte Garagen zugerechnet, wenn sie sich zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden, wobei die Entschädigung höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2024