Wer sein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern absichert, muss der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung die andere Versicherung unverzüglich melden – mit Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme. Wird diese Anzeigepflicht verletzt, drohen Kündigung oder Leistungsfreiheit; zugleich ist geregelt, wie bei einer Mehrfachversicherung Haftung und Entschädigung aufgeteilt werden und wie sich eine doppelte Absicherung wieder beseitigen lässt.
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen. Sie liegt auch dann vor, wenn aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt.
Die Versicherer sind als Gesamtschuldner in der Weise verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt ist dann nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass
- der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird oder
- die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Interesse bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr abgesichert ist, muss man dem Versicherer die weitere Versicherung sofort melden und dabei Versicherer und Versicherungssumme nennen. Meldet man das vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Bei einer Mehrfachversicherung haften die Versicherer als Gesamtschuldner, insgesamt gibt es aber nie mehr als den tatsächlichen Schaden. Wer die Doppelversicherung ohne Kenntnis abgeschlossen hat, kann verlangen, dass der spätere Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme herabgesetzt wird.
Häufige Fragen
Muss ich es melden, wenn ich dieselbe Sache bei zwei Versicherern abgesichert habe?
Ja. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, muss dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Was passiert, wenn ich die andere Versicherung nicht anzeige?
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer schon vor dem Versicherungsfall von der anderen Versicherung Kenntnis hatte.
Bekomme ich bei einer Mehrfachversicherung mehr Geld ausgezahlt?
Nein. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner, doch insgesamt kann der Versicherungsnehmer nicht mehr als den Betrag seines entstandenen Schadens verlangen. Entschädigungen aus anderen Verträgen führen zu einer entsprechenden Ermäßigung des Anspruchs.
Kann ich eine versehentlich entstandene Doppelversicherung wieder loswerden?
Ja. Wurde der Vertrag ohne Kenntnis von der entstehenden Mehrfachversicherung geschlossen, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie herabgesetzt wird. Wirksam wird dies mit Zugang der Erklärung beim Versicherer.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023