Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG wird eine Folgeprämie zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig und gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn sie innerhalb der im Versicherungsschein oder in der Rechnung genannten Frist beim Versicherer eingeht. Zahlt der Versicherungsnehmer zu spät, kann der Versicherer Schadenersatz für den Verzug verlangen, nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Zahlungsfrist leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Wer die ausstehende Zahlung innerhalb eines Monats nachholt, kann die Kündigung noch unwirksam machen.
Eine Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern. Dabei kann er eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung der Prämie nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet. Wurde die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden, gilt der gleiche Monat ab Fristablauf.
Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Folgeprämie muss zu Beginn der Versicherungsperiode gezahlt werden; sie ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der im Versicherungsschein oder in der Rechnung genannten Frist beglichen wird. Zahlt man zu spät, kann der Versicherer den Verzugsschaden ersetzt verlangen und nach einer Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist leistungsfrei werden sowie fristlos kündigen. Wird die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder nach Fristablauf nachgeholt, wird die Kündigung unwirksam – die Leistungsfreiheit bei einem zuvor eingetretenen Versicherungsfall bleibt davon aber bestehen.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung einer Folgeprämie als rechtzeitig?
Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Zeitraums bewirkt wird, der im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegeben ist.
Welche Frist muss der Versicherer bei einer Mahnung einräumen?
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Versicherer in Textform zur Zahlung auffordern und dabei eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung bestimmen. Die Kosten der Mahnung trägt der Versicherungsnehmer.
Was passiert, wenn nach Ablauf der Mahnfrist ein Schaden eintritt?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt noch mit der Zahlung der Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei.
Kann eine Kündigung wegen unbezahlter Prämie rückgängig gemacht werden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung bzw. – bei Verbindung mit der Fristbestimmung – innerhalb eines Monats nach Fristablauf zahlt. Eine bereits eingetretene Leistungsfreiheit bleibt jedoch bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023