Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung deckt sich das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr, und offizielle Veröffentlichungen des Vereins erfolgen grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger. Damit ist geregelt, welcher Zeitraum als Geschäftsjahr gilt und über welches Medium der Verein seine Bekanntmachungen veröffentlicht.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger zu machen.
Was bedeutet das konkret?
Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr, läuft also von Januar bis Dezember. Bekanntmachungen und Veröffentlichungen des Vereins werden grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger vorgenommen.
Häufige Fragen
Welcher Zeitraum gilt als Geschäftsjahr des Vereins?
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Wo werden die Veröffentlichungen des Vereins bekannt gemacht?
Veröffentlichungen des Vereins erfolgen grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023