Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen, wobei allein er die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf. Geregelt wird zudem, wann der Versicherer die Entschädigung auszahlt und inwieweit Kenntnis und Verhalten des Versicherten berücksichtigt werden.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (des Versicherten) schließen. Die Rechte aus diesem Vertrag darf jedoch nur der Versicherungsnehmer ausüben, nicht der Versicherte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor der Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, werden bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten berücksichtigt. Umfasst der Vertrag sowohl Interessen des Versicherungsnehmers als auch des Versicherten, muss sich der Versicherungsnehmer für sein eigenes Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder wenn eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsnehmer kann eine Versicherung im eigenen Namen abschließen, um das Interesse einer anderen Person – des Versicherten – abzusichern. Die Rechte aus dem Vertrag stehen aber allein dem Versicherungsnehmer zu, selbst wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Bei der Auszahlung kann der Versicherer eine Zustimmung des Versicherten verlangen, und für Kenntnis und Verhalten wird unter bestimmten Voraussetzungen auch der Versicherte einbezogen.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus einem Vertrag für fremde Rechnung ausüben?
Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben, nicht der Versicherte – auch dann nicht, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte selbst die Entschädigung verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Der Versicherer kann außerdem vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte zugestimmt hat.
Wann wird die Kenntnis des Versicherten berücksichtigt?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat. Sie ist dagegen unerheblich, wenn der Vertrag ohne Wissen des Versicherten abgeschlossen wurde oder eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Muss sich der Versicherungsnehmer das Verhalten des Versicherten zurechnen lassen?
Umfasst der Vertrag Interessen beider, muss sich der Versicherungsnehmer für sein eigenes Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023