Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung führt der Vorstand die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet unter anderem über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, legt das Vereinsvermögen an, setzt die Versicherungsbeiträge fest und ändert die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem:
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder
- die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung
- die Anlegung des Vereinsvermögens
- die Festsetzung der Versicherungsbeiträge
- die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen
Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Vorstand kümmert sich um die alltägliche Leitung des Vereins. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlage des Vermögens sowie die Festsetzung der Beiträge und die Änderung der Versicherungsbedingungen. Nicht dazu zählen jedoch die Aufgaben, die laut Satzung ausdrücklich dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat der Vorstand des Vereins?
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung. Dazu gehören unter anderem die Entscheidung über Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Vorstand die Versicherungsbeiträge festsetzen?
Ja, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge zählt ausdrücklich zu den Aufgaben des Vorstandes.
Gibt es Aufgaben, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes fallen?
Ja. Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Wer entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder?
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand im Rahmen seiner laufenden Geschäftsführung.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023