Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer in der Hundehalterhaftpflicht nicht zufrieden ist, hat mehrere Wege: den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle, die Aufsicht durch die BaFin, den Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- – Beschwerdemanagement –
- Bahnhofstr. 8
- Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaenderversicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung nicht einverstanden, müssen Sie das nicht hinnehmen. Sie können sich an eine kostenfreie und unabhängige Schlichtungsstelle wenden, die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten, den Rechtsweg nutzen oder sich direkt an die interne Beschwerdestelle des Versicherers richten.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich unzufrieden bin?
Ihnen stehen mehrere Wege offen: der Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht (BaFin), der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Kostet die Schlichtung durch den Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Wie erreiche ich das interne Beschwerdemanagement?
Über die Ammerländer Versicherung VVaG, – Beschwerdemanagement –, Bahnhofstr. 8, Westerstede, E-Mail: beschwerde@ammerlaenderversicherung.de.
Nimmt der Versicherer am Schlichtungsverfahren teil?
Ja. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
