Wird bei der Ammerländer Hundehalterhaftpflicht im Tarif Economic ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Hier erfahren Sie, welche Kündigungsrechte für Versicherer und Erwerber gelten, wie Veräußerer und Erwerber für den Beitrag haften und welche Anzeigepflichten unverzüglich zu erfüllen sind.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
Beitrag
- Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner, wenn der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode erfolgt.
- Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) anzuzeigen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Inhalte aus: Abschnitt B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
Was bedeutet das konkret?
Wechselt der Eigentümer eines versicherten Unternehmens, geht der bestehende Versicherungsvertrag grundsätzlich auf den neuen Eigentümer über. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag unter bestimmten Fristen kündigen. Für den Beitrag können bei einem Übergang während der laufenden Periode beide Seiten gemeinsam einstehen. Wichtig ist, dass die Veräußerung dem Versicherer ohne schuldhaftes Zögern in Textform mitgeteilt wird, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das Unternehmen veräußert wird?
Der Erwerber tritt an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch bei Übernahme aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses.
Welche Kündigungsfristen gelten für Versicherer und Erwerber?
Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform kündigen; sein Recht erlischt innerhalb eines Monats nach dem Erwerb bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer haftet nach der Veräußerung für den Beitrag?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Muss die Veräußerung dem Versicherer angezeigt werden?
Ja. Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) anzuzeigen.
Was passiert bei einer Verletzung der Anzeigepflicht?
Bei schuldhafter Verletzung besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Versicherer bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung bereits bekannt war oder wenn zur Zeit des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
