Sind Sie mit der Ammerländer Privathaftpflicht im Tarif Excellent einmal nicht zufrieden, stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen: der Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle, die Versicherungsaufsicht BaFin, der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers mit den passenden Kontaktdaten.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- - Beschwerdemanagement-
- Bahnhofstr. 8
- Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf Ihres Anliegens nicht zufrieden, haben Sie mehrere Anlaufstellen. Sie können sich direkt an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers wenden, als Verbraucher den kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten, die Aufsichtsbehörde BaFin kontaktieren oder den Rechtsweg wählen. So können Sie den für Ihre Situation passenden Weg nutzen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht zufrieden bin?
Ihnen stehen insbesondere folgende Beschwerdemöglichkeiten offen: der Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht (BaFin), der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Was ist der Versicherungsombudsmann?
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Als Verbraucher können Sie sich an ihn wenden; der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie können sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung dennoch an sie wenden.
Wie erreiche ich das interne Beschwerdemanagement?
Sie erreichen die interne Beschwerdestelle derzeit über die Ammerländer Versicherung VVaG, -Beschwerdemanagement-, Bahnhofstr. 8, Westerstede, E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de.
Habe ich auch die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen?
Ja. Unabhängig von den anderen Beschwerdewegen haben Sie außerdem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
