In der Privathaftpflicht Excellent der Ammerländer besteht eine Mehrfachversicherung, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen versichert ist. Wer ohne sein Wissen doppelt versichert ist, kann die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – allerdings nur innerhalb einer Frist von einem Monat ab Kenntnis.
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Aufhebung des später geschlossenen Vertrags:
- Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Frist und Wirksamkeit:
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
- Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Risiko gleichzeitig bei mehreren Versicherern abgesichert ist, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Haben Sie davon nichts gewusst, können Sie den zuletzt abgeschlossenen Vertrag aufheben lassen. Wichtig ist dabei, dass Sie sich nach Bekanntwerden zeitnah melden, da dieses Recht nur für einen begrenzten Zeitraum besteht. Wirksam wird die Aufhebung, sobald Ihre Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich unwissentlich doppelt versichert bin?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass Sie als Versicherungsnehmer dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
