Wer mit einer Entscheidung in der Privathaftpflicht der Ammerländer nicht zufrieden ist, hat mehrere Beschwerdemöglichkeiten: den Versicherungsombudsmann, die Aufsicht durch die BaFin, den Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers mit den jeweiligen Kontaktdaten.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- – Beschwerdemanagement –
- Bahnhofstr. 8
- Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaenderversicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder der Betreuung unzufrieden, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Sie können sich an die kostenfreie Schlichtungsstelle des Versicherungsombudsmanns wenden, die Aufsichtsbehörde BaFin einschalten, den Rechtsweg nutzen oder sich direkt an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers richten. So haben Sie mehrere Wege, Ihr Anliegen prüfen zu lassen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich als Verbraucher bei Unzufriedenheit wenden?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dies ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer sich zu beteiligen verpflichtet hat.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die für den Versicherer zuständige Aufsicht, an die Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten wenden können.
Wie erreiche ich das interne Beschwerdemanagement des Versicherers?
Sie erreichen die interne Beschwerdestelle über die Ammerländer Versicherung VVaG – Beschwerdemanagement –, Bahnhofstr. 8, Westerstede, E-Mail: beschwerde@ammerlaenderversicherung.de.
Kann ich auch den Rechtsweg beschreiten?
Ja. Unabhängig von den anderen Beschwerdemöglichkeiten haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Inhalte aus: Ammerländer Privathaftpflicht Exclusiv
