In der Privathaftpflicht Excellent der Ammerländer besteht für bestimmte rechtliche Angelegenheiten kein Rechtsschutz – etwa rund um Erwerb, Veräußerung, Planung und Errichtung eines Gebäudes sowie in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren.
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:
- im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung, Planung, Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder im Zusammenhang mit Bergbauschäden;
- in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen: Für einige rechtliche Themen greift der Rechtsschutz in diesem Tarif nicht. Dazu zählen Angelegenheiten rund um ein Gebäude – vom Kauf und Verkauf über die Planung bis zur Errichtung – sowie Bergbauschäden. Ebenso ausgeschlossen sind Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsangelegenheiten.
Häufige Fragen
Ist der Kauf oder Verkauf eines Gebäudes vom Rechtsschutz abgedeckt?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Erwerb oder Veräußerung eines Gebäudes oder Gebäudeteils besteht kein Rechtsschutz.
Gilt der Ausschluss auch für Planung und Errichtung eines Gebäudes?
Ja. Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils.
Sind Bergbauschäden mitversichert?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Bergbauschäden besteht kein Rechtsschutz.
Sind Enteignungs- und Flurbereinigungsverfahren abgedeckt?
Nein. Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsangelegenheiten.
