Wer in der Privathaftpflicht Exclusiv der Ammerländer dasselbe Risiko in mehreren Verträgen versichert hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – hier erfahren Sie, welche Frist dabei gilt und wann die Aufhebung wirksam wird.
In der Privathaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Exclusiv folgendes für Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung:
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
- Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ist dasselbe Risiko gleich in mehreren Verträgen abgesichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Haben Sie davon zunächst nichts gewusst, können Sie erreichen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Wichtig ist dabei, dass Sie sich zeitnah melden: Sobald Sie von der Mehrfachversicherung erfahren, läuft eine Frist, innerhalb der Sie tätig werden müssen. Wirksam wird die Aufhebung, sobald Ihre entsprechende Erklärung beim Versicherer eingegangen ist.
Häufige Fragen
Was ist eine Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Kann ich einen der Verträge wieder loswerden?
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass Sie als Versicherungsnehmer dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Welche Frist gilt für das Recht auf Aufhebung?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
