Die Privathaftpflicht Excellent der Ammerländer versichert die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson – und schließt zusätzlich nebenberufliche Tätigkeiten, Ferienjobs bis 20.000 EURO Jahresumsatz, Betriebspraktika sowie die Tätigkeit als Tageseltern, Babysitter oder Au-pair mit ein.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Mitversicherung von nebenberuflichen Tätigkeiten / Ferienjob
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten sowie Ferienjobs bis zu einem Jahreshöchstumsatz /-verdienst von maximal 20.000,- EURO, sofern hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um:
- a) Verkauf auf Flohmärkten und Basaren;
- b) Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung und Schmuck;
- c) Erteilen von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie von Fitnesskursen;
- d) Mitwirken bei Karnevalsveranstaltungen;
- e) Änderungsschneiderei, Handarbeiten;
- f) Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung und Botendienste;
- g) Annahme von Sammelbestellungen;
- h) Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassungen, Übersetzungen;
- i) die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner;
- j) Haushaltshilfen
- Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden.
- Sofern der Jahres-Gesamtumsatz 20.000,- EURO übersteigt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Betriebspraktika / Fachpraktischer Unterricht / Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern oder Arbeitskollegen
Betriebspraktika / Fachpraktischer Unterricht:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder an fachpraktischem Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder Universitäten) unter Einschluss von Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmitteln) und Gebäuden sowie die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten (auch Maschinen) bis zur Deckungssumme.
Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern oder Arbeitskollegen:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen zugefügten Sachschäden. Ausgeschlossen bleiben Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Tagesmutter- / Tageseltern- / Babysitter- / Au-pair-Tätigkeit
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tageseltern oder Babysitter, Au-pair, auch wenn diese Tätigkeit beruflich oder gewerblich ausgeübt wird für Schäden, die die Tageskinder erleiden, insbesondere aufgrund von Verletzungen der Aufsichtspflicht.
- Abweichend von A1-7.3 und A1-7.4 besteht Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht auch für Schäden, die die Tageskinder untereinander oder gegenüber Dritten verursachen, sofern es sich nicht um Geschwister handelt sowie um Schäden der Tageskinder gegenüber den nach Ziffer A1-2 versicherten Personen wegen Personenschäden.
- Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorte).
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abhandenkommen von Sachen und dem Verlust von Geld der zu betreuenden Kinder.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt Haftpflichtschäden aus dem privaten Alltag ab, nicht jedoch aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt. Zusätzlich sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten und Ferienjobs innerhalb einer Umsatzgrenze eingeschlossen, ebenso Betriebspraktika, fachpraktischer Unterricht sowie die Betreuung von Kindern als Tageseltern, Babysitter oder Au-pair. Für einige dieser Bereiche gelten besondere Voraussetzungen und Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Sind nebenberufliche Tätigkeiten und Ferienjobs mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten sowie Ferienjobs bis zu einem Jahreshöchstumsatz /-verdienst von maximal 20.000,- EURO, sofern kein anderer Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Was passiert, wenn der Jahres-Gesamtumsatz überschritten wird?
Sofern der Jahres-Gesamtumsatz 20.000,- EURO übersteigt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Zudem dürfen bei diesen Tätigkeiten keine Angestellten beschäftigt werden.
Ist die Tätigkeit als Tageseltern oder Babysitter versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Tageseltern, Babysitter oder Au-pair – auch bei beruflicher oder gewerblicher Ausübung – für Schäden, die die Tageskinder erleiden, insbesondere aufgrund von Verletzungen der Aufsichtspflicht. Nicht versichert ist die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorten.
Sind Schäden am Arbeitgeber oder an Arbeitskollegen mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden. Ausgeschlossen bleiben Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Sind Betriebspraktika und fachpraktischer Unterricht abgedeckt?
Ja, versichert ist die Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder an fachpraktischem Unterricht, einschließlich Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmitteln), Gebäuden und Laborgeräten (auch Maschinen) bis zur Deckungssumme.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
