Bei der Ammerländer Privathaftpflicht im Tarif Excellent besteht nach einem Versicherungsfall ein Kündigungsrecht – etwa nach einer Schadenersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Auslöser dafür sind bestimmte Ereignisse rund um den Versicherungsfall. Für die Kündigung gilt jeweils eine Frist von einem Monat, und je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt wirksam. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Wenn der Versicherer eine Schadenersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
