Stirbt der Versicherungsnehmer, sichert die Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer im Tarif Excellent den mitversicherten Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin ab – und zeigt, wie der überlebende Partner selbst Versicherungsnehmer wird.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt für:
- den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder
- unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Abschnitt A2 Besondere Umweltrisiken:
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden – abweichend von A1-6.4 – und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen.
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.4.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Für den mitversicherten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder läuft der Versicherungsschutz zunächst bis zum nächsten Zahlungstermin weiter. Begleicht der überlebende Partner die nächste Rechnung, tritt er selbst in die Rolle des Versicherungsnehmers ein und führt den Vertrag fort.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für welche Personen gilt die Fortsetzung des Schutzes?
Sie gilt für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder für unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wie wird der überlebende Partner selbst Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Wie ist der Versicherungsschutz bei besonderen Umweltrisiken geregelt?
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden – abweichend von A1-6.4 – und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den dort folgenden Bedingungen. Zum Allgemeinen Umweltrisiko siehe A1-6.4.
