Bei der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer im Tarif Economic beginnt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – vorbehaltlich der Regelungen zur rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Hundehalterhaftpflicht startet grundsätzlich an dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht. Damit dieser Termin greift, muss allerdings der erste oder einmalige Beitrag ordnungsgemäß gezahlt werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Hundehalterhaftpflicht Economic?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Gibt es Voraussetzungen für den Beginn des Schutzes?
Ja, der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Was passiert, wenn der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
In diesem Fall greifen die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Die Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.
